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Freilassung

Freilassung eines Kirchensklaven durch den Erzbischof von Sens in den Stand der römischen Bürger gemäß eines Erlasses Kaiser Ludwigs (des Frommen), damit dieser die Priesterweihe empfangen kann, mit Anweisungen für das Verhalten als Priester.

FREILASSUNG

Da ja die Frömmigkeit des allerheiligsten Kaisers Ludwig, die er gegenüber Gott hat, nicht damit aufhört, das zu ergründen und zu erforschen, was dem Willen des Herrn am meisten entspricht, wodurch freilich das Ansehen des Glaubens und die Ergebenheit zum Glauben mehr und mehr von Tag zu Tag wachsen und gedeihen möge, und [auch] das, was zum göttlichen Kult und dem heiligen Gottesdienst gehört, soll in seinen Tagen mehr an Pracht und Würde erlangen, als es zuvor gehabt haben mag, und das alles soll in den künftigen Zeiten, die bei Gott von demselben erfunden und besorgt werden, gänzlich gedeihen und zum beständigen Fortbestand soll es von seinen Nachfolgern und den Gläubigen der heiligen Kirche Gottes unverbrüchlich auf ewig bewahrt werden, stets eingedenk dessen, wie es heißt: „ Erbarmen und Wahrheit behüten einen König, und durch Gerechtigkeit wird sein Thron gefestigt“, und außerdem, wie es ganz wahrhaftig und scheinbar schon fast eigens über ihn heißt: „Glückselig das Land, dessen König weise ist“; für ihn kann man auch das überaus passend anführen, was der Herr über David sagte indem er sprach: „Ich habe David gefunden, nach meinem Herzen, der alle meine Wünsche ausführen soll“. Solcherart also ist dieser weise und selige König in seinen Bemühungen unablässig eifrig und folgt stets dem Willen des Herrn, und weil er begierig ist, wie es vorausgeschickt wurde, den göttlichen Gottesdienst auf alle Arten zu ehren und jene, die Gott dem Herrn über dem Altar das heilige Opfer darbringen und Leib und Blut des Herrn durch ein vermittelndes Gebet weihen, in Ehren zu haben und mit noch größerer Gnade zu schmücken, hat er beschlossen, dass Bischöfe und Äbte und alle anderen, die rechtmäßig kirchlichen Besitzungen vorangestellt sind, falls sie irgendjemanden aus ihrer familia in den Priesterstand erheben wollen, diesen zuerst mit der Erlaubnis desselben die Freiheit gewähren sollen, und erst so sollen sie diese schließlich in angemessenster Weise zum heiligen Stand emporführen.

Daher habe ich, der Soundso, der allerniedrigste Diener der Knechte Gottes, der Erzbischof der Kirche von Sens, gestützt auf den so bedeutenden Erlass des allerdurchlauchtigsten Kaisers Ludwig, den man im Archiv der Bischofskirche aufbewahrt, Dich, unseren Bruder, den bislang der Sklavenstand als Unterworfenen in der familia dieser Kirche hielt, mit diesem Freilassungsschreiben [freigelassen], weil man Dich gemäß des Zeugnis der Brüder ist, unter denen Du aufgezogen wurdest, als würdig bezeichnet, die Priesterwürde zu empfangen; ich befehle und bestimme, dass Du vor dem Altar im Angesicht der Priestern, des Klerus’ und des Volkes, das anwesend ist, vom heutigen Tage an und sodann von jeglichem menschlichen Joch der Knechtschaft befreit bist und man Dich einen römischen Bürger nennen soll; so dass Du keinem Menschen gegenüber infolge des Sklavenstandes zu irgendeinem Dienst oder Gehorsam verpflichtet bist und nicht einmal eine Gabe für die Freiheit erbringen musst, weder mir noch [meinen] Nachfolgern oder Beauftragten, wer auch immer dieser Kirche vorstehen wird, [und] niemandem, der mit richterlicher Gewalt ausgestattet ist, denn Du sollst die Erlaubnis und die Ermächtigung dazu haben, Gott allein frei zu dienen und ihm Deine Tage und Dein Leben zu widmen, auf dass Du derselben Kirche dienlich seist zur Zierde und zum Nutzen für das Volk, das durch das kostbare Blut Christi erlöst ist; daher sollst Du dieses [Volk] nach Deinem Ermessen durch Ermahnungen unterweisen, ihm mit Gebeten beistehen, es durch [gute] Beispiele formen [und] es mit der Weihe von Leib und Blut des Herrn zu erquicken, um dessen Verehrung willen Du in diese Würde nachgefolgt bist, damit Du das Volk, das eigens Dir als Priester anvertraut wurde, durch diese göttlichen Dinge lehrst, dem Joch teuflischer Herrschaft zu entrinnen, genauso wie Du weißt, dass Du durch diese Freilassung von der menschlichen Sklaverei bereit bist.

Eingedenk der kanonischen Vorschriften gefiel es uns auch dies hier hinzuzufügen: Dass Du, falls Du Dir künftig durch einen Titel auf Deinen Namen Landbesitz oder Unfreie verschafft haben solltest, das beachten musst, was man bekanntlich in demselben Erlass findet, damit Du nicht gezwungen sein wirst, nach kanonischem Urteil den Priestergrad aufzugeben, falls Du womöglich, was fern sei, von Deinem eigentlichen Zwecke abweichen solltest.

Ich habe diese Freilassung mit eigener Hand unterzeichnet und habe die diejenigen darum gebeten, die [unten] unterzeichnet haben.