Belegschreiben über die Zuerkennung und Übergabe von Grundeigentum an ein Kloster, nachdem der Abt des Klosters einen Mann wegen unrechtmäßig von diesem gehaltenen Grundeigentum vor einem Königsbotengericht verklagt hatte.
BELEGSCHREIBEN ÜBER ZUERKANNTES LAND
Belegschreiben darüber, dass und in wessen Gegenwart der vir venerabilis Abt Soundso vom Kloster Soundso am Tag Soundso im Ort Soundso vor die viri illustres und magnifici Soundso und Soundso, die Boten1 Bereits die merowingischen Könige entsandten Angehörige ihres Hofes als missi zur Erledigung von Sonderaufträgen. Ab dem Ende des 8. Jahrhunderts begannen die karolingischen Herrscher dieses System zu intensivieren. Als persönliche Abgesandte des Herrschers übernahmen diese, oftmals unter den Großen der Zielregion rekrutierten missi dominici mannigfaltige Aufgaben, unter anderem in der Kontrolle der lokalen Amtsträger, der Fiskalgüter und der Rechtsprechung. Vgl. zu den karolingischen missi insb. Sh. Kikuchi, Herrschaft; L. Jégou, Les déplacements; J. Hannig, Pauperiores vassi. Zu den missi Karls des Großen vgl. Sh. Kikuchi, Herrschaft, S. 231-246. Missi wurden unter ihm vor allem in die neu in das Reich zu integrierenden Regionen, wie etwa auch Aquitanien 789 und 802 (vgl. zu diesen ebd. S. 91-121), entsandt. des Herrn und rumreichen Königs Soundso sind, und zahlreiche andere Personen, die unten bekräftigt haben, trat (ihre Namen sind unten festgehalten) und einen anderen Mann namens Soundso verklagte2 Fränkische Gerichtsverfahren liefen, kam es zu keiner außergerichtlichen Einigung, in der Regel in mehreren Stufen ab. Zunächst lud der Kläger den Beklagten vor Gericht. Dort äußerten sie sich in Rede und Gegenrede und brachten ihre Belege vor. Mussten weitere Belege erbracht werden, wurde ein neuer Termin zu einer bestimmten Frist angesetzt. Handelte es sich dabei um den endgültigen Beweis – zu erbringen etwa durch Gottesurteil oder Reinigungseid – konnte auch ein zweizüngiges Urteil verhängt werden. Dieses ließ die Frage der Schuld offen und machte sie vom Ausgang des Gottesurteiles bzw. der Leistung des Eides abhängig, verhängte aber bei einem Scheitern derselben bereits die Strafe. Gefällt wurde das Urteil von den Beisitzern, während dessen Verkündung und Durchsetzung dem Vorsitzenden oblag. Vgl. dazu
Gegeben dort und dort am Tag Soundso, im soundsovielten Jahr der Herrschaft unseres Herrn des glorreichen Königs Soundso.


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