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Urteil wegen Streit um Grundeigentum

Belegschreiben über die Zuerkennung und Übergabe von Grundeigentum an ein Kloster, nachdem der Abt des Klosters einen Mann wegen unrechtmäßig von diesem gehaltenen Grundeigentum vor einem Königsbotengericht verklagt hatte.

BELEGSCHREIBEN ÜBER ZUERKANNTES LAND

Belegschreiben darüber, dass und in wessen Gegenwart der vir venerabilis Abt Soundso vom Kloster Soundso am Tag Soundso im Ort Soundso vor die viri illustres und magnifici Soundso und Soundso, die Boten des Herrn und rumreichen Königs Soundso sind, und zahlreiche andere Personen, die unten bekräftigt haben, trat (ihre Namen sind unten festgehalten) und einen anderen Mann namens Soundso verklagte. Er warf ihm vor, dass er das Landstück Soundso, das er mit dem Mann Soundso getauscht hat [und] das im Gau Soundso, in der Grafschaft Soundso, an dem Ort, den man Soundso nennt, liegt, in böser Absicht unrechtmäßig für sich zurückhalte. Und derselbe Mann war persönlich anwesend und konnte diesen Sachverhalt in keinster Weise verneinen oder Gründe dafür vorbringen, aus welchen er dasselbe Land haben durfte. Angesichts solcher Umstände wurde demselben Mann beschieden, dass er dasselbe Land vor denselben Königsboten gemäß seinem Gesetz an denselben vir venerabilis Abt Soundso zurückgeben und [diesen darin] wiedereinsetzen musste; dies tat er so auch persönlich. Daher bestimmen wir, da wir festgestellt haben, dass diese Angelegenheit sich solchermaßen ereignet hatte und geschehen ist, dass derselbe Abt dasselbe Land zuerkannt bekommen und erstritten hat, und dass der Rechtstreit in dieser Angelegenheit von nun an für alle Zeiten beigelegt sei.

Gegeben dort und dort am Tag Soundso, im soundsovielten Jahr der Herrschaft unseres Herrn des glorreichen Königs Soundso.