Narratio und Dispositio der Freilassung eines Kirchensklaven in einer Kirche nach konstantinischem Gesetz in den Stand eines römischen Bürgers, bezeugt durch den freilassenden Diakon und den Anwesenden.
… soll man gemäß römischem Recht keinesfalls widerrufen1 Der Text der Formel beginnt mitten im Satz. Der Halbsatz secundum lege Romana nullatenus revocetur schließt unmittelbar an eine eigenständige Datierungszeile (
Am Tag Soundso, im soundsovielten Jahr der Herrschaft unseres Herrn Königs Soundso, in der soundsovielten Indiktion2 Bei der Indiktion handelte es sich um einen seit 248 nachweisbaren 15-jährigen Zyklus zur Jahreszählung. Die Berechnung erfolgte ausgehend vom Jahr 3 v. Chr. für den Beginn des ersten Zyklus, wobei lediglich die Zahl des Jahres innerhalb des Zyklus beachtet wurde, nicht aber die Zahl der bereits vergangenen Zyklen. Der Jahreswechsel konnte dabei je nach Zeit und Ort zum 1.9., 24.9., 25.12. oder 1.1. angesetzt werden. Vgl. dazu


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