Tausch von Feldern
TAUSCH1 Concambium diente in frühen Mittelalter neben commutatio und permutatio als eine der Bezeichnungen für die vielfältigen Formen von Tauschvorgängen, deren gemeinsames Element die Gegenseitigkeit des Vorganges war. Grundsätzlich galt, dass durch den Tausch keine der beteiligten Parteien schlechter gestellt werden durfte. Vgl. dazu
Es wurde also zwischen dem Soundso und dem Soundso für gut befunden und vereinbart3 Die Junktur placuit atque convenit findet sich bereits in der frühesten Fassung des Pactus legis salicae und könnte auf Vorbilder im römischen Recht (vgl. Ulpian,
Falls aber jemand, sei es irgendeiner von denselben oder ihre Erben oder wer auch immer, dies verändern will, muss er seinem Partner, [die Sache,] die er bekommen hat, aufgeben und darüber hinaus [seinem Partner] unter dem Zwang des fiscus soundsoviel an Gold bezahlen und, was er fordert, soll er nicht erreichen können, denn der vorliegende Tausch6 Commutatio diente im frühen Mittelalter neben concambium und permutatio als eine der Bezeichnungen für die vielfältigen Formen von Tauschvorgängen, deren gemeinsames Element die Gegenseitigkeit des Vorganges war. Grundsätzlich galt, dass durch den Tausch keine der beteiligten Parteien schlechter gestellt werden durfte. Vgl. dazu
[Gegeben samt] einer hinzugefügten eidlichen Zusicherung9 Die Stipulationsformel wies in römischen Urkunden ursprünglich auf ein mündliches, an Frage- und Antwortform gebundenes Leistungsversprechen hin, mit welchem eine Partei gegenüber einer anderen eine Verpflichtung einging. Die Anbringung der Formel an den Vertrag wirkte rechtskonstituierend, auch wenn der mündliche Vollzug der Stipulation nach und nach entfiel. In fränkischer Zeit scheint das Bewusstsein für die Herkunft der Formel geschwunden, ihre Anbringung aber als Stärkung der Autorität und Sicherheit der Urkunde verstanden worden zu sein. Vgl. dazu;