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(a) FÜR VERKÄUFE

An den Herrn [und] Bruder Soundso, Soundso. Obgleich ein Vertrag über Kauf und Verkauf allein aus der Bemessung des Preises und der Übertragung der Sache selbst bestehen mag, sei an dieser Stelle diesem hier die Anweisung für Urkunden und andere Dokumente dergestalt eingeschoben, dass die Redlichkeit der vollzogenen Sache und die Berücksichtigung des Rechts [gleichermaßen] bewiesen werden.

Darum: Es ist bekannt, dass ich Euch von keiner Macht und keinem eingebildeten Recht gezwungen sondern Kraft eigenen Willens etwas verkaufte, und zwar habe ich [Euch] aus meinem Eigentum ein Landgutoder eine Besitzungverkauft, die im Gau Soundso, in der Gemarkung Soundso und in der Gegend, die Soundso heißt, liegt, samt Ländereien, Gebäuden, Landpächtern, Unfreien, Sklaven, Freigelassenen, Weinbergen, Wäldern, Wiesen, bewirtschafteten und unbewirtschafteten Feldern, Weiden, stehenden und fließenden Gewässern, der beweglichen und unbeweglichen Habe. Genau so, wie es zum gegenwärtigen Zeitpunkt von mir besessen wird, überantworte und übertrage ich es vollständig und zur Gänze mit allem, was davon abhängt, und allem oben dargelegten aus meinem rechtmäßigen Vermögen in Eure Macht und Herrschaft. Dafür erhielt ich von Dir in Anwesenheit jener, die unten eingetragen und festgehalten werden, einen Preis, der mir sehr genehm war, im Wert von soundsovielen solidi, auf dass Du vom heutigen Tage an die uneingeschränkte Macht dazu hast, was auch immer Du künftig tun willst.

Und falls es jemanden geben sollte, sei es ich selbst und so weiter

(b) DESGLEICHEN EIN VERKAUF UNTER IMMUNITÄT VON KIRCHE UND FISCUS

An meinen vorzüglichen Bruder […] und so weiter

(c) FÜR EINEN SKLAVEN

An meinen vorzüglichen Bruder […] Und falls es jemanden geben sollte