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"Formulae Marculfinae aevi Karolini"

Zur Sammlung:

Die Formulae Marculfinae aevi Karolini sind keine historische Sammlung, sondern ein Konstrukt der modernen Forschung. Unter dem Namen „marculfische Formeln aus karolingischer Zeit“ fasste erstmals Karl Zeumer eine Gruppe von 32 Formeln aus München, Bayrische Staatsbibliothek, Clm. 4650 (M4) und Leiden, Universitätsbibliothek, Voss.lat. O. 86 (Le3) zusammen (MGH Formulae, S. 113-127). Bei 22 dieser Formeln handelt es sich um überarbeitete Marculf-Formeln, die für den Gebrauch in nachmerowingischer Zeit aktualisiert und an die veränderten Gegebenheiten der karolingischen Herrschaft angepasst wurden (ihre Lesarten sind in den Apparat der Edition der Marculf-Sammlung eingeflossen). Die zehn übrigen Formeln haben dagegen keinen erkennbaren Bezug zum Marculf-Material.

Der überwiegende Teil dieser Formeln stammt aus einer umfangreichen Zusammenstellung von Formelmaterial aus Salzburg (M4), die 127 Formeln umfasst, darunter 20 überarbeitete Marculf-Formeln. Zeumer schied diese 20 Formeln vom Rest und fasste sie mit acht weiteren Formeln zusammen, die den Marculf-Formeln vorausgehen oder dazwischenstehen. Sieben der 20 überarbeiteten Marculf-Formeln aus M4 sind auch in einer kleinen Formelsammlung aus Trier erhalten (Le3). Die Trierer Sammlung enthält zudem zwei weitere überarbeitete Marculf-Formeln, die in M4 nicht enthalten sind, eine der nicht-marculfischen Formeln aus M4 sowie eine weitere eigenständige Formel ohne jeden Bezug zu Marculf oder der Salzburger Sammlung.

Gehe zu (Text):

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  • 1 [Salzburger Formelmaterial]

    Schreiben an einen Bischof oder einen Abt oder einen Grafen

    Schreiben eines Klosters an einen Bischof [oder einen Abt oder einen Grafen] mit Bitten um die Unterstützung in einer bestimmten Angelegenheit und die Überlassung eines Waldstückes.

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  • 2 [Salzburger Formelmaterial]

    Mahnschreiben an ein Kloster

    Schreiben an ein Kloster mit der Mahnung, bestimmte Aufträge zu erfüllen.

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  • 3 [Salzburger Formelmaterial]

    Bittschreiben für einen Geflohenen

    Schreiben eines Klosters an einen Bischof oder einen Abt mit der Bitte, einem wegen einer bestimmten Angelegenheit zu ihnen geflohenen Mann zu verzeihen.

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  • 4 [Salzburger Formelmaterial]

    Bittschreiben eines Grafen

    Schreiben eines Grafen an einen anderen mit der Bitte, in der Angelegenheit eines bestimmten Mannes zu ermitteln und diesem die daraus resultierenden Abgaben zu erlassen.

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  • 5 [Salzburger Formelmaterial]

    Antwortschreiben an einen Grafen

    Schreiben an einen Grafen mit der Bestätigung, dessen Bitte bezüglich einer bestimmten Angelegenheit zu erfüllen.

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  • 6 [Salzburger Formelmaterial]

    Bittschreiben für einen Geflohenen

    Schreiben [eines Bischofs] an einen Bischof mit der Bitte, einem wegen einer bestimmten Angelegenheit zu ihm geflohenen Mann die Strafe zu erlassen.

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  • 7 [Salzburger Formelmaterial]

    Antwortschreiben an einen Bischof

    Schreiben eines Bischofs an einen anderen mit der Bestätigung, dessen Bitte bezüglich einer bestimmten Angelegenheit erfüllt zu haben.

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  • 8

    -> Marculf II,47

    Empfehlungsschreiben an einen Abt

    Empfehlungsschreiben eines Abtes an einen anderen Abt mit der Bitte, die das Schreiben überbringenden Boten zu unterstützen.

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  • 9

    -> Marculf Ergänzung 3,3

    Grußschreiben eines Bischofs an einen Hausmeier

    Grußschreiben eines Bischofs an einen Hausmeier mit Verweis auf mit dem Schreiben übersandte Geschenke.

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  • 10 [Salzburger Formelmaterial]

    Anempfehlungsschreiben an eine Äbtissin

    Schreiben an eine Äbtissin, mit welchem sich der Absender dieser anempfiehlt.

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  • 11

    -> Marculf Ergänzung 3,4

    Grußschreiben eines Bischofs an seine Mutter oder an seine Schwester

    Grußschreiben eines Bischofs an seine Mutter oder an seine Schwester mit Verweis auf mit dem Schreiben übersandte Geschenke.

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  • 12

    -> Marculf I,7

    Bittschreiben an den König bezüglich der Bestimmung eines neuen Bischofs

    Bittschreiben der Bürger einer commune an den König zur Einsetzung einer bestimmten Person als Bischof.

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  • 13

    -> Marculf I,6

    Königliche Anweisung an einen Bischof zur Bischofsweihe

    Königliche Anweisung an einen Bischof zur Weihe, gemeinsam mit anderen Bischöfen, eines neuen, vom König bestimmten Bischofs.

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  • 14

    -> Marculf Ergänzung 3,5

    Einsetzung eines Bischofs durch den König

    Einsetzung einer Person, welche die Leitung einer Stadt inne hatte, als Bischof einer anderen Stadt durch den König.

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  • 15

    -> Marculf I,8

    Einsetzung eines hohen Amtsträgers durch den König

    Einsetzung eines Grafen oder eines Herzogs oder eines patricius mit Anweisungen zur rechten Amtsführung durch den König.

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  • 16

    -> Marculf I,9

    Grußschreiben eines Königs

    Grußschreiben eines Königs an einen anderen König mit Ankündigung einer Gesandtschaft und Bitte um Antwort.

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  • 17

    -> Marculf I,10

    Antwortschreiben eines Königs an einen anderen König

    Antwortschreiben eines Königs an einen anderen König mit Versicherung der guten Behandlung der das Schreiben des letzteren überbringenden Gesandtschaft sowie Verweis auf weitere Antworten durch ebendiese.

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  • 18

    -> Marculf I,29

    Königliche Anordnung in einer Klage wegen Straßenraub

    Königliche Anordnung an einen Getreuen auf Klage einer Person wegen Straßenraubs, diese zu Entschädigen oder am Hof Stellung zu nehmen.

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  • 19

    -> Marculf I,34

    Bericht an einen König über einen Dokumentverlust mit Bitte um Eigentumsbestätigung

    Bericht von Bewohnern eines Gaus an einen König und einen Hausmeier über den Verlust der Besitztitel einer Person, verbunden mit der Bitte, den Besitz dieser Person zu bestätigen.

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  • 20

    -> Marculf I,11

    Königliche Anweisung zur Bereitstellung von Versorgungsgütern

    Königliche Anweisung an alle Amtsträger zur Bereitstellung bestimmter Transportmittel und bestimmter Mengen Proviant an bestimmten Orten für eine Gesandtschaft.

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  • 21 [Salzburger Formelmaterial]

    Schreiben eines Bischofs an einen Pfalzgrafen wegen verschiedener Rechtsangelegenheiten

    Schreiben eines Bischofs an einen Pfalzgrafen mit der Bitte, in einer bestimmten Rechtsangelegenheit zugunsten einer Kirche oder eines Klosters zu ermitteln und auch andere Fälle, die durch den Bischof nicht entschieden werden können, zu übernehmen.

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  • 22

    -> Marculf I,33

    Königliche Bestätigung des Eigentums nach Dokumentverlust

    Königliche Bestätigung des Eigentums einer Person nach Verlust aller Besitztitel, bezeugt durch einen schriftlichen Bericht von Männern guten Leumunds.

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  • 23

    -> Marculf I,14

    Übertragung von Grundeigentum durch einen König

    Übertragung von Grundeigentum (mit unterschiedlichen Arengen für Laien und kirchliche Institutionen) durch einen König an einen Mann unter Gewährung von Immunität und Introitusverbot für iudices zur Eintreibung des fredus.

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  • 24

    -> Marculf I,15

    Übertragung von Grundeigentum durch einen König

    Übertragung von Grundeigentum durch einen König an eine kirchliche Institution.

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  • 25

    -> Marculf I,16

    Königliche Bestätigung von Grundeigentum und Immunität für einen Bischof

    Königliche Bestätigung des Eigentums einer Kirche an einem Landgut mit Immunität und Introitusverbot für iudices zur Erhebung des fredus, ausgestellt auf Bitten eines Bischofs und Vorlage einer Königsurkunde.

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  • 26

    -> Marculf I,17

    Königliche Bestätigung von Grundeigentum und Immunität für einen vir illuster

    Königliche Bestätigung des Eigentums desselben an einem Landgut mit Immunität und Introitusverbot für iudices zur Erhebung des fredus, ausgestellt auf Bitten eines vir illuster und Vorlage einer Königsurkunde.

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  • 27

    -> Marculf I,22

    Freilassung durch Schatzwurf vor dem König

    Königliche Bestätigung der Freilassung eines Sklaven durch einen vir apostolicus oder einen vir illuster, erfolgt gemäß Lex Salica mittels Schatzwurf vor einem König.

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  • 28

    -> Marculf Ergänzung 3,2

    Königliche Bestätigung eines Kaufvertrages

    Königliche Bestätigung eines zwischen zwei Personen abgeschlossenen Verkaufes von Grundeigentum nach Zusicherung der Währschaftsübernahme durch den Verkäufer.

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  • 29

    -> Marculf I,2

    Königliches Immunitätsprivileg mit Introitusverbot und Bestätigung eines Bischofsprivilegs für ein Kloster

    Königliches Immunitätsprivileg für ein neugegründetes Kloster, in welchem diesem (1) ein bischöfliches Privileg mit Exemption des Klosterbesitzes von bischöflicher Gewalt und generellem Introitusverbot, ausgenommen solcher auf Einladung hin erfolgenden, bestätigt und (2) ein Introitusverbot für alle öffentlichen Amtsträger für Fälle der Rechtsanhörung oder Erhebung von Abgaben erlassen sowie (3) diesem der fredus und die Einkünfte des fiscus zur Beleuchtung des Klosters und zum Unterhalt der Mönche übertragen werden.

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  • 30

    -> Marculf I,3

    Königliches Immunitätsprivileg mit Introitusverbot für eine Kirche

    Königliches Immunitätsprivileg für eine Kirche auf Bitten eines Bischofs, in welchem (1) ein Introitusverbot für alle öffentlichen Amtsträger für Fälle der Rechtsanhörung oder Erhebung von Abgaben sowie ein Verbot zur Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Bürgennahme verhängt wird und (2) die Einkünfte des dortigen fiscus der besagten Kirche zu ihrer Beleuchtung übertragen werden.

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  • 31

    -> Marculf I,4

    Königliche Bestätigung eines königlichen Immunitätsprivilegs für eine Kirche

    Königliche Bestätigung eines königlichen Immunitätsprivilegs für eine Kirche auf Bitten eines Bischofs mit (1) Introitusverbot für alle Amtsträger für Fälle der Rechtsanhörung oder Erhebung von Abgaben sowie einem Verbot zur Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Bürgennahme und (2) Übertragung der Einkünfte des dortigen fiscus an dieselbe zu ihrer Beleuchtung.

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  • 32 [Trierer Formelmaterial]

    Schreiben eines Bischofs an den Erzbischof von Trier wegen einer Priesterweihe

    Schreiben eines Bischofs an den Erzbischof von Trier wegen der von einer Äbtissin veranlassten Weihe eines Priesters, einer Angelegenheit, in welcher der Bischof auf königliche Anweisung hin ermittelt hatte.

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