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Klageschrift mit Zusicherung der Übernahme der Prozesskosten

Klageschrift eines Mannes an einen anderen für einen Streit um Eigentum (oder wegen einer Tötung) vor einer Versammlung unter Vorsitz eines vir illuster in der Stadt Tours mit der gesetzeskonformen Zusicherung, im Falle der Niederlage die Prozesskosten des Beklagten zu übernehmen und diesen wegen dieser Angelegenheit nicht weiter zu belangen.

BEKANNTMACHUNG, DIE DEN GESETZEN ENTSPRECHEND FESTGEHALTEN WURDE

Das römische Gesetz verlangt zum Nutzen des Menschengeschlechts, dass, falls einmal einer unbegründeten Berufung von irgendjemandem stattgegeben wird, die Kosten, die der Kläger seinem Gegner nach der Berufung zu übernehmen zwang, diesem nicht einfach, sondern in vierfacher Höhe vom Kläger erstattet werden müssen.

Daher ich, in Gottes Namen der Soundso.

Da allgemein bekannt ist, dass ich in der Stadt Tours mit Dir, mit dem Namen Soundso, vor dem vir illuster Soundso und weiteren Männern, die unten angefügt und festgehalten sind, in einem öffentlichen Widerstreit stand wegen einiger im Gau Soundso gelegener Orte, die Soundso und Soundso heißen, die mir in rechtmäßiger Nachfolge zustanden und die Du zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheinbar böserweise besitzt, weswegen Du mir nicht Rede und Antwort stehen wolltest, musste ich Dir, so wie es das Gesetz vorschreibt, eine Klageschrift über die Kosten und Ausgaben ausstellen. Daher gefiel es mir, für Dich diese Bekanntmachung zu bestätigen. Dies tat ich so auch, damit Du, falls Du mit mir wegen derselben Besitzungen einen Widerstreit und ein Urteil eingehen wirst und dieselbe Angelegenheit unter uns den Gesetzen entsprechend entschieden wird und man meine Klage für unrecht befinden wird, bezüglich dieser Anschuldigung für alle Zeiten unbehelligt bleiben magst und ich, nachdem die Zeit für Streit verstrichen ist, gemäß gesetzlicher Vorgabe gezwungen bin, Deiner Seite die oben aufgezählten Kosten und Ausgaben zu erstatten, die Du für deine notwendigen Erfordernisse aufgewendet hast, während ich Dich belangte. Und für die Beständigkeit der ganzen Sache habe ich diese Bekanntmachung von eigener Hand bekräftigt und entschieden, sie von der Hand Männern guten Leumunds bestätigen zu lassen.

Und falls eine Klage wegen Tötung verhandelt wird, soll man die Klageschrift gemäß folgender Sentenz ausführen:

Jeder, der einen anderen wegen des Verbrechens einer Tötung mit diesem gefährlichen und kapitalen Vorwurf verklagte, soll nicht früher von den Richtern gehört werden, bevor er nicht schriftlich erklärt hat, dass er in gleicher Weise die Strafe, die der dem Beklagten zumisst, auf sich nehmen wird. Und falls er glaubte, dass fremde Sklaven anzuklagen waren, sei er in gleicher Weise durch die Klageschrift gebunden, sodass er zukünftig die Bestrafung unschuldiger Sklaven entweder mit seiner Hinrichtung oder mit dem Verlust seines Vermögens sühne.