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Verfügung von Todes wegen zugunsten von Enkeln

Verfügung von Todes wegen, mittels welcher ein Mann den Kindern seiner verstorbenen Tochter den Erbteil dieser Tochter zuspricht, abzüglich der diesen bereits zugefallenen Mitgift ihrer Mutter.

SCHREIBEN, DASS ENKEL VOM GROSSVATER ANSTELLE VON KINDERN EINGESETZT WERDEN

Alles, von dem man weiß, dass es Kindern oder Enkeln aus dem Vermögen des Vaters zugewiesen wurde, umschließt das römische Gesetz in jeder Hinsicht, um dessen Willen zu erfüllen.

Und so auch ich, in Gottes Namen der Soundso, an meine allersüßesten Enkel Soundso und Soundso.

Da meine Tochter, [die Soundso,] Eure Mutter, den Lauf ihrer Natur erfüllte, während ich noch sündige, und ich die Frage der Blutsverwandtschaft abwäge, und da Ihr gemäß dem Gesetz keinesfalls zusammen mit meinen Söhnen, Euren Onkeln, zur Gänze in mein Eigengut nachfolgen konntet, will ich durch dieses Bekräftigungsschreiben, dass auch Ihr, so Ihr mich überleben solltet, genauso wie Eure Mutter, wenn sie mich überlebt hätte, nach meinem Hinscheiden zusammen mit Euren Onkeln in mein ganzes Eigengut, all das, was ich beim Sterben zurücklassen werde, nachfolgen sollt. Dies freilich zu der Bedingung, dass Ihr all das, was ich dieser zum Zeitpunkt der Hochzeit überließ und gab, in Eurem Anteil empfangen sollt, und falls dieser darüber hinaus noch mehr von unserer Habe zuteilwurde, dann sollt Ihr das Erbteil Eurer Mutter zusammen mit meinen Söhnen empfangen, auf dass Ihr die uneingeschränkte Macht dazu habt, was auch immer Ihr künftig tun wollt.

Falls es aber jemanden geben sollte und den Rest