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SCHEIDUNGSDOKUMENT

Da auch zwischen dem Soundso und seiner Ehefrau der Soundso nicht mehr gemäß Gott Liebe, sondern Zwietracht herrscht und sie darum keinen gemeinsamen Umgang mehr haben können, gefiel es dem Willen der Beiden, dass sie sich von der [ehelichen] Gemeinschaft scheiden mussten. Dies taten sie so auch. Daher beschlossen sie, sich untereinander diese [beiden] Schreiben, die mit dem gleichem Inhalt niedergeschrieben wurden, auszufertigen und zu bekräftigen, auf dass ein jeder von denselben, sei es nun, dass er zum Dienst an Gott in ein Kloster eintreten oder sich im Band der Ehe vereinigen will, die Erlaubnis dazu habe und es darf demjenigen daraus keine Nachforderung seitens seines Nächsten erwachsen.

Falls aber eine Seite von denselben das ändern oder etwas gegen ihren Partner vorbringen will, muss sie ihrem Partner ein Pfund Gold bezahlen; und sie sollen, so wie sie es entschieden haben, von ihrer eigenen Gemeinschaft geschieden in derjenigen Obliegenheit verbleiben, die sie auswählen mögen.

Das Schreiben wurde da und da ausgefertigt, an dem und dem Tag im soundsovielten Jahr da Soundso als König herrschte.