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URKUNDE, DAMIT DIE TOCHTER ZUSAMMEN MIT DEN BRÜDERN INS VÄTERLICHE EIGENGUT NACHFOLGT

An meine allersüßeste Tochter Soundso, [ich,] der Soundso.

Man hält bei uns die lange bestehende aber ruchlose Gewohnheit ein, dass Schwestern zusammen mit Brüdern am väterlichen Land keinen Anteil haben sollen. Aber weil ich diese Ruchlosigkeit genau abwäge, müsst Ihr, genauso wie Ihr mir von Gott gleichermaßen als Kindergeschenkt wurdet, auch gleichberechtigt geliebt werden und ihr sollt euch nach meinem Hinscheiden gleichberechtigt an etwas von meiner Habe erfreuen. Und daher setzte ich Dich, meine allersüßeste Tochter, mit diesem Schreiben Deinen Brüdern, meinen Söhnen Soundso und Soundso gegenüber für mein ganzes Erbe als gleichberechtige und rechtmäßige Erbin ein, damit Du sowohl hinsichtlich des väterlichen Eigenguts als auch des Gekauften, sowohl Unfreie oder unsere Habe als auch das, was auch immer wir beim Sterben zurücklassen werden, gleichmäßig mit meinen Söhnen, Deinen Brüdern, teilen und gerecht aufteilen musst. Und Du selbst wirst darum bei überhaupt Nichts (davon) einen kleineren Anteil erhalten, denn ihr sollt alles und von allem unter euch teilen und gerecht aufteilen.

Falls aber jemand und was sich hier anschließt