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UNTERWERFUNGSURKUNDE, DIE VON EINEM VATER AN SEINE KINDER AUSGEFERTIGT WURDE

An meine allersüßesten Kinder, (ich,) der Soundso. Bei allen gilt es als allgemein bekannt, dass ich vor einigen Jahren Eurer Mutter Soundso, bevor ich sie mit mir in der Ehe verbunden hatte, einige Landgüter, die Soundso und Soundso heißen und da und da gelegen sind, durch ein Abtretungsschreiben oder ein Hochzeitsgabendokument geschenkt habe. Aber nun ist dieselbe von diesem Licht geschieden, während ich noch sündige, und Ihr habt sodann über das ganze Eigengut derselben, eurer Mutter Soundso, entsprechend dem, was der Anlass gebot, in Gegenwart von Männern guten Leumundsoder des Königsmit mir gestritten, habt anhand desselben Schreibens, das ich für sie ausgefertigt habe, uns gegenüber Ansprüche geltend gemacht und habt das ganze Eigengut derselben in eure Gewalt aufgenommen. Aber nun gab es eine Bitte von mir und so wie es sich für gute Kinder geziemt, entspracht Ihr meinem Wunsch und habt mir gestattet, dieselben Landgüter und dieselbe Habe, die eurer Mutter gehört hatten, die ich ihr gab und geschenkt hatte, zum Gebrauch [in Form] eines beneficium zu halten und ohne irgendeinen Nachteil für Euch zu bestellen. Daher gefiel es uns, Euch durch dieses Unterwerfungsschreiben unsere anderen Landgüter Soundso und Soundso für Euer Wohlwollen und zum oben beschriebenen Gebrauch Eurer Landgüter zu unterwerfen, so dass wir künftig sowohl die oben genannten Landgüter, als auch insbesondere jene [Landgüter], die ich Eurer oben genannten Mutter durch mein Schreiben übertragen hatte, als Euer beneficium bestellen müssen und ich soll in Bezug auf das oben genannte keinerlei Macht haben, etwas zu verkaufen, wegzugeben, zu tauschen oder durch irgendeine List zu verringern, es sei denn allein zum Gebrauch, denn durch dieses mein Unterwerfungsschreiben sollen die Verfügungsgewalt und die Macht bei Euch liegen. Und wann auch immer Ihr wollt und es Euch gefällt, sollt Ihr alles oben bereits genannte, sowohl das, was Euer Eigengut ist, das zuvor zum Anteil Eurer Mutter gehörte, als auch jene anderen [Landgüter], die folgendermaßen heißen[und] was wir Euch zu eben diesem Zweck unterwarfen, ohne jedes Ungemach oder irgendeine Forderung von mir unter Eure Herrschaft zurückrufen, um es dauerhaft zu besitzen und Ihr sollt daher die Macht haben zu tun, was auch immer ihr künftig wollt, ohne irgendeine Prekarie, die dem entgegen steht, denn durch diese Unterwerfung soll es dauerhaft Wirkung erlangen, so als ob sie stets für fünf Jahre erneuert worden wäre.

[Gegeben samt] einer hinzugefügten eidlichen Zusicherung. Geschehen da und da.